Zwischen 1. und 31. Jänner 2026 finden im Bezirk Melk die Wahlen des Feuerwehrkommandanten und des 1. Stellvertreters statt. Bei den Betriebsfeuerwehren erfolgt die Bestellung des Kommandos entweder durch Wahl oder durch Entscheidung der jeweiligen Geschäftsführung.
Wahlberechtigt sind aktive Mitglieder, Mitglieder der Reserve sowie Mitglieder der Feuerwehrjugend ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. Die Wahl erfolgt persönlich und geheim.
Kandidieren können aktive Mitglieder ab 18 Jahren mit mindestens drei Jahren Dienstzeit sowie der erforderlichen feuerwehrfachlichen Ausbildung. Bei erstmaliger Wahl kann diese innerhalb von zwei Jahren nachgeholt werden.
Die Wahlversammlung wird durch den Bürgermeister einberufen. Als gewählt gilt, wer mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit ist eine Stichwahl durchzuführen, anschließend entscheidet das Los.
Nach Annahme der Wahl erfolgt die Angelobung durch den Bürgermeister. Die neu gewählten Funktionäre treten ihre Funktion unmittelbar an. Die Funktionsdauer beträgt fünf Jahre.
Als erste Amtshandlung bestellt der Feuerwehrkommandant den Leiter des Verwaltungsdienstes.
Die Übernahme einer Führungsfunktion in der Feuerwehr ist keine Selbstverständlichkeit. Sie bedeutet Verantwortung, Zeitaufwand und Engagement – und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung im Bezirk Melk.
